Rechtsprechung
   BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6993
BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00 (https://dejure.org/2001,6993)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.2001 - 2Z BR 95/00 (https://dejure.org/2001,6993)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 2Z BR 95/00 (https://dejure.org/2001,6993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentum; Verkehrssicherungspflicht; Straßenreinigungspflicht

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4
    Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum -Zur Auslegung der Regelung von Verkehrssicherungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ingolstadt - 11 UR II 14/00
  • LG Ingolstadt - 1 T 954/00
  • BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
    Bei der Auslegung, die der Senat wie bei jeder Grundbucheintragung selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288/292 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61 und st.Rspr.).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich, kann aber auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden (BGH NJW-RR 1989, 394 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
    Die Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- und Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, dass der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat (BayObLG NJW-RR 1997, 715/717).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
    Bei der Auslegung, die der Senat wie bei jeder Grundbucheintragung selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288/292 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61 und st.Rspr.).
  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99

    Zu den Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
    Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, damit anderen - den Wohnungseigentümern und Dritten - kein Schaden daraus entsteht (BayObLGZ 2000, 43/46 und BayObLG ZMR 2000, 470/471).
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99

    Verkehrssicherungspflichten des Hausverwalters und der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
    Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, damit anderen - den Wohnungseigentümern und Dritten - kein Schaden daraus entsteht (BayObLGZ 2000, 43/46 und BayObLG ZMR 2000, 470/471).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
    Der Veräußerer führt das Verfahren in Verfahrensstandschaft für den neuen Rechtsträger fort; die rechtskräftig gewordene Entscheidung wirkt für und gegen den Erwerber (§ 45 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 325 Abs. 1 ZPO entsprechend; vgl. BayObLGZ 1994, 237/239 m.w.N. und st.Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht