Rechtsprechung
BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentum; Verkehrssicherungspflicht; Straßenreinigungspflicht
- Judicialis
WEG § 21 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 4
Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum -Zur Auslegung der Regelung von Verkehrssicherungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - 11 UR II 14/00
- LG Ingolstadt - 1 T 954/00
- BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Bei der Auslegung, die der Senat wie bei jeder Grundbucheintragung selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288/292 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61 und st.Rspr.). - BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88
Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich, kann aber auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden (BGH NJW-RR 1989, 394 f. m.w.N.). - BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Die Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- und Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, dass der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat (BayObLG NJW-RR 1997, 715/717).
- BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95
Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Bei der Auslegung, die der Senat wie bei jeder Grundbucheintragung selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 139, 288/292 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61 und st.Rspr.). - BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99
Zu den Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern
Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, damit anderen - den Wohnungseigentümern und Dritten - kein Schaden daraus entsteht (BayObLGZ 2000, 43/46 und BayObLG ZMR 2000, 470/471). - BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99
Verkehrssicherungspflichten des Hausverwalters und der Wohnungseigentümer
Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, damit anderen - den Wohnungseigentümern und Dritten - kein Schaden daraus entsteht (BayObLGZ 2000, 43/46 und BayObLG ZMR 2000, 470/471). - BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94
Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens
Auszug aus BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00
Der Veräußerer führt das Verfahren in Verfahrensstandschaft für den neuen Rechtsträger fort; die rechtskräftig gewordene Entscheidung wirkt für und gegen den Erwerber (§ 45 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 325 Abs. 1 ZPO entsprechend; vgl. BayObLGZ 1994, 237/239 m.w.N. und st.Rspr.).